Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Die TAXA Steuerberatungs GmbH verarbeitet Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG 2003).
Wir verarbeiten personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Ausübung unserer Tätigkeit als Wirtschaftstreuhänder zum Zwecke der Vertragserfüllung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und bei Vorliegen berechtigten Interesses (Art. 6 Abs 1, DSGVO).
Für weitere Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter Herr Mag. Friedrich Gardovszky, office@taxa.at zur Verfügung.
Wer überwiegend Barumsätze von mehr als 15.000,- Euro pro Jahr macht, ist verpflichtet eine Registrierkasse anzuschaffen
Die bisher komplexe Regelung läuft aus. Sonderausgaben für bestehende Verträge können noch 5 Jahre lang geltend gemacht werden.
Die bisherige Jahresabschreibung bei gewerblich genutzen Gebäude betrug 3 % und die für Verwaltung genutzten Gebäudeteile 2 %
Oftmals finanziert der wesentlich beteiligte (mehr als 25 %) Gesellschafter-Geschäftsführer Ausgaben seiner GmbH. DIe Zahlung aus der GmbH führt zu Lohnnebenkosten!
Der Einnahmen/Ausgabenrechner hat die Möglichkeit durch Vorauszahlungen an die SVA das Ergebnis zu senken - geht das wirklich noch?
Datenschutz à la TAXA
Wer überwiegend Barumsätze von mehr als 15.000,- Euro pro Jahr macht, ist verpflichtet eine Registrierkasse anzuschaffen
Die bisher komplexe Regelung läuft aus. Sonderausgaben für bestehende Verträge können noch 5 Jahre lang geltend gemacht werden.