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Sonderausgaben ab 2016 - automatische Arbeitnehmerveranlagung

Wird ab 2016 ein neuer Vertrag (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Kredit für Wohnbausanierung bzw Wohnraumschaffung, etc.) abgeschlossen, können dafür ab 2016 keine Sonderausgaben mehr geltend gemacht werden.
Es bleibt daher nur mehr die Absetzmöglichkeit für den Kirchenbeitrag, Spenden und freiwillige Weiterversicherungen bestehen. Dabei sollen die Spendenorganisationen in Zukunft die erhaltenen Spenden beim Finanzamt melden. Damit rückt auch eine automatische Arbeitnehmerveranlagung in die Nähe.

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